Ausbilderschein nach AEVO
Die Ausbilder-Eignung
Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.
Die Ausbilderprüfung (umgangssprachlich "Ausbilderschein") ist der einzige anerkannte und einheitliche Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.
Dazu gehören u.a. rechtliches, organisatorisches, psychologisches und methodisches Wissen und Können.
Die Prüfung gilt auch für den Handwerksmeister Teil 4 oder Industriemeister Teil 3.
Der Ausbilderschein ist branchenübergreifend. Es spielt also keine Rolle, in welchem Beruf Sie ausbilden möchten.
Aber mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt.
Das Berufsbildungsgesetz (§§ 29 f. BBiG) fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten in Form von Berufserfahrung und Abschlüssen sowie die persönliche Eignung.
Die IHK - Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, die beide bestanden werden müssen.
In der schriftlichen Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern der Ausbildung zu bearbeiten. Diese Prüfungsaufgaben bestehen aus Multiple-Choice-Aufgaben mit mehreren Antwortalternativen, wobei die Anzahl der richtigen Lösung angegeben wird. Die Bewertung erfolgt nach dem "Alles-oder-Nichts-Prinzip", das heißt die Aufgabe wird nur dann als richtig bewertet, wenn alle richtigen Lösungen erkannt wurden.
Die praktische Prüfung umfasst die Präsentation oder die praktische Durchführung einer betrieblichen Ausbildungssituation und ein anschließendes Fachgespräch. In der praktischen Prüfung sollen Fähigkeiten zum Planen, Durchführen und Kontrollieren einer Ausbildungssituation nachgewiesen werden.
Die Handlungsfelder des Lehrgangs Ausbildung der Ausbilder IHK richten sich nach dem DIHK-Rahmenplan und der Ausbilder-Eignungsverordnung.
Der Ausbilder-Kurs ist in folgende vier Handlungsfelder unterteilt:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Ein weiterer Bestandteil des Lehrgangs Ausbildung der Ausbilder (AdA) IHK ist die Vorbereitung auf die praktische Prüfung, die in Form einer Präsentation oder einer Unterweisung einer Ausbildungssituation erfolgen kann.
Der Lehrgang Ausbildung der Ausbilder (AdA) IHK deckt alle Inhalte des Rahmenstoffplanes ab. Jeder Teilnehmer hat die Gelegenheit, seine Präsentation oder praktische Unterweisung im Lehrgang zu üben.
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